Brutto zu Netto Rechner
Mehrwertsteuer schnell und exakt aus jedem Bruttobetrag herausrechnen.
Wie man die Mehrwertsteuer mathematisch korrekt herausrechnet
Ein weit verbreiteter Rechenfehler im kaufmännischen Alltag besteht darin, von einem Bruttobetrag einfach 19 % abzuziehen. Da die 19 % jedoch ursprünglich auf den Nettobetrag (100 %) aufgeschlagen wurden, entspricht der Endpreis an der Kasse 119 %. Zieht man 19 % von 119 % ab, erhält man 96,39 % – das Ergebnis ist falsch und zu niedrig.
Um den echten Nettowert zu ermitteln, dividiert man den Bruttobetrag durch den Faktor 1,19 (beim 19 % Regelsatz) bzw. durch 1,07 (beim 7 % ermäßigten Satz).
Übersicht der Berechnungsfaktoren für Brutto-Netto
| Steuersatz | Formel: Netto aus Brutto | Formel: Steuerbetrag aus Brutto | Beispiel (100 € Brutto) |
|---|---|---|---|
| 19 % MwSt. | Brutto ÷ 1,19 | Brutto × (19 / 119) ≈ Brutto × 0,15966 | 84,03 € Netto (15,97 € Steuer) |
| 7 % MwSt. | Brutto ÷ 1,07 | Brutto × (7 / 107) ≈ Brutto × 0,06542 | 93,46 € Netto (6,54 € Steuer) |
Praxisbeispiel: Bewirtungsbeleg & Spesenabrechnung
Ein Unternehmer bezahlt ein Geschäftsessen im Restaurant. Auf dem Kassenbon steht ein Gesamtbruttobetrag von 85,60 € (inkl. 19 % MwSt.).
In der Buchhaltung bucht das Unternehmen 71,93 € auf das Aufwandskonto „Bewirtungskosten“ und 13,67 € auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer“.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zu einem Lohnsteuer-Gehaltsrechner?
Dieser Rechner bezieht sich auf Sach- und Dienstleistungsrechnungen im Warenverkehr (Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer). Beim Brutto-Netto-Gehalt für Arbeitnehmer spielen Lohnsteuern, Kirchensteuer und die paritätischen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) die entscheidende Rolle.
Was passiert bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 €?
Nach § 33 UStDV reicht bei Rechnungen bis 250 € brutto die Angabe des Bruttobetrags und des Steuersatzes (19 % oder 7 %) aus. Der Unternehmer kann den Vorsteuerbetrag mit der obigen Formel selbst ermitteln und steuerlich geltend machen.