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Worauf muss man bei einer rechtssicheren Kündigung achten?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Damit sie rechtlich wirksam wird, muss sie dem Vertragspartner vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist zugehen. Seit der Einführung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge können viele Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich gekündigt werden. Dennoch empfiehlt sich stets der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“, um Verzögerungen abzufedern.

Checkliste für ein wirksames Kündigungsschreiben:

  • Eindeutige Identifikation: Vollständiger Name, Adresse sowie Kunden- oder Vertragsnummer angeben.
  • Klarer Kündigungswille: Unmissverständliche Formulierung (z. B. „Hiermit kündige ich...“).
  • Bestätigung anfordern: Ausdrückliche Bitte um eine schriftliche Eingangs- und Kündigungsbestätigung mit Nennung des Beendigungszeitpunkts.
  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats: Verhindert unberechtigte Abbuchungen nach Vertragsende.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie versendet man die Kündigung am sichersten?

Der sicherste Weg für wichtige Verträge ist das Einwurf-Einschreiben, da die Postzustellung mit Sendungsverfolgung als rechtlicher Nachweis des Zugangs gilt.

Reicht eine Kündigung per E-Mail aus?

Für Verträge, die nach dem 01.10.2016 online geschlossen wurden, reicht die Textform (E-Mail, Online-Kündigungsbutton). Ausgenommen sind Mietverträge und Arbeitsverträge, für die das BGB zwingend die handschriftliche Schriftform verlangt.

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