rechen-kiste.de

Funktion und Pflichtangaben eines Lieferscheins

Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) dokumentiert die physische Übergabe von Waren vom Verkäufer an den Käufer oder Spediteur. Im Handelsrecht nach HGB dient er dem Empfänger zur sofortigen Wareneingangskontrolle (Prüf- und Rügepflicht) und dem Lieferanten als Quittung und Nachweis für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags.

Wichtige Bestandteile eines Lieferscheins:

  • Lieferscheinnummer & Datum: Fortlaufende Identifikationsnummer und Ausstellungsdatum.
  • Liefer- und Rechnungsadresse: Klare Nennung von Absender und Empfänger.
  • Mengen & Artikelangaben: Stückzahlen, Artikelnummern und genaue Bezeichnungen der gelieferten Ware.
  • Unterschriftenfeld: Quittierung der Warenannahme durch den Empfänger.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Müssen Preise auf einem Lieferschein stehen?

Nein. Preise sind auf Lieferscheinen optional. Bei Direktlieferungen an Dritte (Streckengeschäft / Dropshipping) werden Preise sogar bewusst weggelassen.

Wie lange müssen Lieferscheine aufbewahrt werden?

Nach § 147 AO müssen empfangene Lieferscheine, die keine Rechnungsfunktion haben, 6 Jahre aufbewahrt werden (bzw. 10 Jahre, wenn sie als Buchungsbeleg dienen).

Weitere Business- & Büro-Werkzeuge: